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Der Gerichtshof bestätigt die Nichtigkeitserklärung der Gemeinschaftsmarken BOTOLIST und BOTOCYL wegen des Bestehens der bekannten Marken BOTOX.

Zu § 54 Abs. 1 UrhG aF.

Zur Vereinbarung einer angemessenen Vergütung mit einer Verwertungsgesellschaft gemäß § 11 Abs. 2 UrhWG.

Diese Entscheidung betrifft die Berechtigung einer Verwertungsgesellschaft, Schadensersatz trotz Unterlassung der Festlegung eines Tarifs entsprechend § 13 Abs. 1 S. 1 UrhWG (Urheberrechtswahrnehmungsgesetz) zu verlangen.

Zu der Berechtigung eines Unternehmens, seine Marken als .eu-Domänennamen anzumelden.

Zur Angemessenheit der Vergütung einer Diensterfindung nach §§ 9, 23 Abs. 1 ArbEG.

Vorlage zur Vorabentscheidung zur Auslegung des Art. 3 Abs. 1 lit. b und Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1610/96 über die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Pflanzenschutzmittel.

Zur Zuerkennung des Anmeldetags nach § 35 Abs. 2 S. 2 PatG bei einer teilweise fremdsprachigen Übersetzung.

Zur verspäteten Ablehnung eines Sachverständigen, wenn einfache und zumutbare Erkundigungen nicht eingeholt wurden.

Zur Störerhaftung der Denic (Deutsches Network Information Center).

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